Cannabis Rezept online Prozess: Von der Anamnese bis zur Verordnung

Cannabis auf Rezept ist in Deutschland seit 2017 möglich, aber der Weg dahin ist für viele Patientinnen und Patienten unnötig zäh. Zwischen Unsicherheit über Indikationen, dem Gefühl, nicht ernst genommen zu werden, und dem bürokratischen Pingpong zwischen Arztpraxis, Krankenkasse und Apotheke gehen Wochen verloren. Der digitale Weg kann das aufbrechen, wenn er richtig umgesetzt ist. Er ersetzt nicht die medizinische Sorgfalt, er ordnet sie neu: strukturierte Anamnese per Fragebogen, telemedizinische Sprechstunde, standardisierte Dokumentation, sichere E‑Rezept-Verordnung, und eine Apotheke, die weiß, was sie tut.

Ich arbeite seit Jahren an der Schnittstelle von Praxis und Telemedizin. Der Unterschied zwischen einem frustrierenden und einem tragfähigen Onlineprozess liegt selten im „Ob“, sondern im „Wie“. Hier ist der Ablauf, der in der Praxis trägt, mit den Stolpersteinen, die erfahrungsgemäß auftreten, und den Kriterien, an denen gute Anbieter und informierte Patientinnen und Patienten Entscheidungen festmachen.

Wer kommt überhaupt infrage?

Die rechtliche Hürde ist klarer als die gelebte Praxis: Cannabis kann verordnet werden, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und anerkannte Behandlungsoptionen nicht ausreichend wirken oder nicht anwendbar sind. Das kann bei chronischen Schmerzen der Fall sein, bei Spastik im Rahmen von Multipler Sklerose, bei bestimmten Formen therapieresistenter Übelkeit, bei Appetitverlust etwa in der Onkologie, teils auch bei Tourette oder ADHS, wenn andere Therapien gescheitert sind. Psychiatrische Indikationen außerhalb klarer Leitplanken sind möglich, aber heikel. Eine pauschale „für Schlaf“ Erwartung scheitert häufig an der Nutzen‑Risiko‑Abwägung.

Die andere Komponente ist die Kasse. Bei gesetzlich Versicherten ist vor der ersten Verordnung in der Regel eine Kostenübernahme zu beantragen. Private Versicherer entscheiden nach ihren Bedingungen, oft schneller, aber nicht automatisch positiv. Wer die Kosten selbst trägt, kann nach ärztlicher Indikation grundsätzlich eine Verordnung bekommen, nur zahlt man dann Blüten, Extrakte oder Fertigarzneien aus eigener Tasche. Realistische Spannbreite: 150 bis 400 Euro pro Monat, je nach Produkt, Dosis und Versorgungslage.

Kurz: Es kommt darauf an, ob die Erkrankung schwerwiegend ist, ob Alternativen dokumentiert sind, ob Risiken vertretbar sind, und ob Sie die Kosten tragen können oder wollen, falls die Kasse ablehnt.

Der digitale Einstieg: Voranamnese, aber bitte nicht alibihaft

Gute Onlineprozesse starten mit einem strukturierten Anamnesebogen. Das ist nicht die lästige Pflicht, das ist der Rahmen, der später die Verordnung trägt. Seriöse Fragebögen sind nicht nur Checkboxen, sie fragen nach Verlaufsdaten, Diagnosen, Vorbehandlungen und Begleitrisiken. Konkrete Punkte, die Sie bereit halten sollten:

    Diagnosen mit Jahreszahl und behandelnden Fachrichtungen, relevante Befunde, bisherige Therapien mit Dosis und Dauer, bisherige Nebenwirkungen.

Dieser kurze Check ist die erste von maximal zwei Listen in diesem Artikel, weil hier ein komprimiertes Nachschlageformat tatsächlich hilft. Alles Weitere erkläre ich im Fließtext.

Wird nach Substanzgebrauch und psychischen Vorerkrankungen gefragt, ist das kein Misstrauen, sondern Pflicht. Eine unbehandelte Psychose in der Anamnese, eine bipolare Störung mit instabilen Phasen, eine Suchtproblematik, all das kann eine Cannabisverordnung riskant machen oder ganz ausschließen. Schwangerschaft und Stillzeit sind ebenfalls klare Gegenanzeigen.

Ein solides Portal erlaubt Uploads: Arztbriefe, Medikamentenpläne, Röntgenbefunde, eine kurze Schmerzdokumentation. Je besser die Unterlagen, desto schneller die Freigabe. Was nicht in Dokumenten steht, existiert in der Erstattungslogik nicht.

Praktischer Hinweis: Schreiben Sie ein kurzes Verlaufsprotokoll mit Datumspunkten, 10 Zeilen genügen. „2018 Bandscheiben-OP, seither radikuläre Schmerzen rechts, Gabapentin 1800 mg ohne anhaltenden Effekt, Duloxetin 60 mg abgesetzt wegen Übelkeit, Physio fortlaufend, drei Infiltrationen mit nur kurzzeitiger Besserung.“ Diese Klarheit beschleunigt echtes Prüfen.

Die erste telemedizinische Sprechstunde: Worum es wirklich geht

Die Video- oder Telefonsprechstunde ist keine Formalie. Hier werden die Texte aus dem Formular in Kontext gesetzt und Risiken aktiv abgeklopft. Gute Ärztinnen und Ärzte setzen Prioritäten:

    Schweregrad und Funktionseinbuße: Wie stark ist der Leidensdruck, was geht im Alltag nicht, wo droht Chronifizierung. Ein Schmerzscore alleine reicht nicht, Alltag zählt. Therapiehistorie: Wurde leitliniengerecht behandelt oder gab es Lücken, die man erst schließen sollte, bevor man Cannabinoide einsetzt. Das ist nicht Schikane, das ist medizinische Reihenfolge. Komedikation und Interaktionen: Cannabinoide sind nicht harmlos. Bei Sedativa, Antikoagulanzien oder bestimmten Antiepileptika muss man Wechselwirkungen beachten. Fahrtauglichkeit und Arbeitssicherheit: Bei THC‑haltigen Präparaten kann die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sein. Wer im Schichtdienst mit Maschinen arbeitet, braucht eine sehr nüchterne Risikobewertung.

Was häufig unterschätzt wird: Psychosoziale Faktoren. Wenn Schlaf, Stress und Bewegung als Grundrauschen ignoriert werden, versucht Cannabis Lücken zu füllen, die eine Substanz allein nicht schließen kann. Gute Praxen benennen das offen und koppeln die Verordnung an begleitende Maßnahmen.

Am Ende der Erstsprechstunde steht keine Garantie, sondern eine Indikation mit Bedingungen: entweder „geeignet, Antrag wird gestellt“ oder „zunächst weitere Vorbehandlung X“, oder „zu hohe Risiken“. Ein klar begründetes Nein ist besser als ein schwammiges Ja, das später bei der Kasse scheitert oder in der Anwendung Probleme verursacht.

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Kassenlogik ohne Schönreden: Der Antrag auf Kostenübernahme

Bei gesetzlich Versicherten braucht die Erstverordnung in der Regel eine Genehmigung. Form und Inhalt schwanken, der Kern ist stabil: eine ärztliche Begründung, die Diagnose, Schweregrad, bisherige Therapien, warum Cannabis jetzt sinnvoll ist, welche Präparateklasse geplant ist, welches Ziel verfolgt wird. Nicht mehr, nicht weniger.

Erfahrung aus der Praxis: Anträge mit klarer Behandlungslogik und nachvollziehbarer Dokumentation haben bessere Chancen. Vage Anträge à la „bisherige Therapien ohne Erfolg“ ohne konkrete Dosierungen und Zeiträume landen öfter in der Ablehnung. Wenn die Kasse Rückfragen stellt, zählt Reaktionsgeschwindigkeit. Portale, die die Kommunikation bündeln und Rückfragen strukturiert beantworten, sparen Wochen.

Zeitfenster: Rückmeldungen kommen häufig in 2 bis 5 Wochen. Manche Kassen sind schneller, manche brauchen länger, je nach Bundesland und interner Auslastung. Ablehnungen sind nicht das Ende. Es gibt Widerspruch und, falls notwendig, die Option der Selbstzahlerverordnung. Ob sich das lohnt, hängt vom Nutzen im individuellen Fall ab.

Privatversicherte reichen in der Regel den Arztbericht ein. Manchmal genügt er, manchmal verlangen die Versicherer eine detaillierte Stellungnahme. Die Spannbreite reicht von drei Tagen bis zu mehreren Wochen.

Produktwahl: Blüte, Extrakt oder Fertigarznei?

Cannabis ist nicht gleich Cannabis. Es gibt Blüten mit definierten THC‑ und CBD‑Gehalten, standardisierte Vollspektrum-Extrakte, und wenige Fertigarzneimittel. Die Klinik bestimmt die Wahl.

Blüten können flexibel dosiert werden, die Wirkung tritt schnell ein, die Inhalation über Vaporizer ist üblich. Vorteil, schnelle Titration und situative Anwendung, etwa bei Spastikspitzen oder Durchbruchschmerz. Nachteil, Variabilität, Geruch, und, bei häufiger Anwendung am Tag, die Frage der Alltagstauglichkeit und Fahrtauglichkeit. Standardisierte Extrakte wirken später, dafür gleichmäßiger, und sind für chronische Symptome oft besser steuerbar. Fertigarzneien sind definiert, aber teuer und nicht für alle Indikationen passend.

Der Mythos, „möglichst hoch THC“ sei immer besser, sorgt für Nebenwirkungen und verfehlt oft das Ziel. Viele profitieren von ausgewogenen Verhältnissen, teils mit höherem CBD‑Anteil. Es hängt von Symptomprofil, Nebenwirkungsneigung und Tagesstruktur ab. Wer tagsüber konzentriert arbeiten muss, kommt mit abendlicher Dosierung und niedrigerem THC oft weiter.

Ein Punkt, den nur wenige vorher bedenken: Bezugsverfügbarkeit. Manche Sorten sind phasenweise nicht lieferbar. Eine gute Praxis wählt daher zwei bis drei geeignete Optionen und dokumentiert die Austauschbarkeit, damit die Apotheke im Engpass schnell reagieren kann.

Dosierungsstrategie: „Start low, go slow“, aber mit Zielbild

Die wichtigste Regel ist bekannt, ihre Umsetzung entscheidet, ob die Therapie tragfähig wird. Niedrig beginnen, langsam steigern, mit klarem Zielkorridor. Klingt banal, erspart aber die typischen Schleifen aus „zu wenig Wirkung“, „plötzlich zu viel“, „Abbruch“.

Konkretes Vorgehen, wie es sich in der Praxis bewährt: Bei Extrakten startet man mit einer kleinen Dosis am Abend, etwa 2,5 bis 5 mg THC‑Äquivalent, beobachtet drei Tage, dann in 2,5 mg Schritten steigern, bis die Zielwirkung erreicht ist oder Nebenwirkungen bremsen. Bei Blüten beginnt man mit wenigen Inhalationen über den Vaporizer, notiert Wirkung und Dauer, und verschiebt die Dosis in den Tagesverlauf, wo sie am meisten nützt. Manche brauchen morgens gar nichts, andere profitieren von Mikrodosen tagsüber und einer moderaten Abenddosis.

Zielbild bedeutet, vorab festzulegen, was „wirksam“ für diesen Fall heißt. Weniger Schmerz um zwei Punkte auf einer Skala? Besserer Schlaf über vier Nächte pro Woche? Weniger Spastikepisoden? Ohne definierte Marker entgleitet die Beurteilung in Bauchgefühl, das hilft niemandem, auch nicht bei der Verlängerung der Verordnung.

Nebenwirkungen, auf die man achtet: Müdigkeit, Schwindel, Mundtrockenheit, kurzfristige Gedächtnis- und Konzentrationsschwäche, selten Herzrasen oder Angst. Treten sie auf, wird zuerst die Dosis angepasst, dann die Tageszeit, dann das Präparat. Bei anhaltender Problematik pausiert man, gerade am Anfang ist das unkritisch und schützt die Akzeptanz.

Recht und Verkehr: Fahrtüchtigkeit ist kein Nebenthema

Die juristische Lage hat zwei Ebenen. Medizinisch verordnetes Cannabis schützt nicht automatisch vor Konsequenzen im Straßenverkehr. Maßgeblich ist die Fahrtüchtigkeit. Wer unter Wirkung fährt und Ausfallerscheinungen zeigt, riskiert Führerscheinprobleme. Für Personen mit regelmäßiger Einnahme ist die Lage sensibel, weil im Blut THC nachweisbar sein kann, auch wenn man sich fit fühlt. Hier hilft eine nüchterne Routine: Einnahmezeiten konsequent abends oder mit genügend Abstand zur Fahrt, ärztliche Bescheinigung über die Verordnung, und im Zweifel die Entscheidung, das Auto stehen zu lassen. Arbeitgeber mit Sicherheitsfunktionen haben teils eigene Regeln, die einzuhalten sind.

Noch ein Punkt, der im Alltag wichtig ist: Reisen. In manchen Ländern ist selbst mit ärztlicher Verordnung die Einfuhr problematisch. Innerhalb der EU gibt es Möglichkeiten mit ärztlicher Bescheinigung, aber das sollte man Wochen vorher klären, nicht am Vorabend. Für Fernreisen ist die Empfehlung oft, auf Mitnahme zu verzichten und alternative Strategien für die Reisezeit zu planen.

Das E‑Rezept und die Apotheke, die den Unterschied macht

Sobald die Verordnung steht, sollte sie digital weiterlaufen. E‑Rezept mit qualifizierter Signatur, Patient erhält den Token, und die Apotheke kann verlässlich prüfen. Hier zeigt sich Professionalität im Detail. Manche Apotheken sind auf Cannabis spezialisiert, sie kennen Lagerbestände, Austauschmöglichkeiten und beraten zur Verdampfertechnik. Andere kämpfen mit Lieferketten und Produktverwechslungen. Suchen Sie sich eine Partnerapotheke, die telefonisch erreichbar ist, transparente Lieferzeiten nennt und eine klare Haltung zur Qualität hat.

Praktikertipp: Fragen Sie nach Chargenkonsistenz und Lagerstrategie. Wer alle zwei Wochen die Sorte wechselt, provoziert schwankende Effekte. Gute Apotheken kommunizieren proaktiv, wenn ein Engpass droht, und schlagen Alternativen vor, die pharmakologisch passen, nicht nur irgendeine verfügbare Blüte.

Follow‑up: Ohne Verlaufsdokumentation wird es zäh

Cannabismedikation ist dynamisch. Ohne Follow‑up verpufft die Anfangsenergie. Was tragfähig ist: ein kurzer digitaler Verlauf alle zwei bis vier Wochen zu Beginn, später vierteljährlich. Drei Fragen reichen oft, wenn sie konsequent beantwortet werden: Wie hat sich das Hauptsymptom verändert, welche Nebenwirkungen traten auf, mussten Alltag oder Arbeit angepasst werden. Dazu die harten Fakten, Verbrauch pro Woche, eventuelle Ausfälle bei der Versorgung, Wechsel des Präparats.

Aus ärztlicher Sicht ist die Verlaufsdokumentation nicht nur Medizin, sondern die Grundlage für weitere Erstattungen und für Qualitätssicherung. Wer nach sechs Monaten nicht zeigen kann, was die Therapie gebracht hat, bekommt Probleme mit Verlängerungen. Einfache Schmerztagebücher oder Schlafprotokolle sind ausreichend, wenn sie konsistent geführt sind.

Ein realistisches Szenario: Lea, 36, neuropathischer Schmerz nach OP

Lea ist 36, sportlich, arbeitet im Projektmanagement. Vor drei Jahren eine Nervenverletzung nach einer Fußoperation, seither brennender Schmerz lateraler Fuß, nachts schlimmer. Sie hat es mit NSAR, Pregabalin, Duloxetin und Physio versucht. Pregabalin hat den Kopf matt gemacht, die Konzentration im Job gelitten, Duloxetin verursacht Übelkeit. Eine Nervenschmerzklinik empfiehlt multimodale Therapie, die Warteliste ist lang. Lea ist müde von Halbversprechen und fragt online nach Cannabis.

Im Portal lädt sie die OP‑Berichte hoch, eine Medikamentenliste, ein dreiwöchiges Schmerztagebuch mit Schlafzeiten. In der Videosprechstunde werden Interaktionen geprüft und ihr Jobumfeld besprochen, Führen eines Teams, viel Fahrerei. Die Ärztin hält die Indikation für plausibel, berät aber deutlich: Kein Fahren unter akuter Wirkung, Tagesdosen nur, wenn sie Fahrtage umstellen kann, Ziel ist Anfangs eine abendliche Dosis mit Stabilisierung des Schlafs. Antrag an die Kasse, drei Wochen Wartezeit, Genehmigung.

Therapieplan: Start mit einem THC‑armen, CBD‑reicheren Extrakt am Abend, 25 mg CBD plus 2,5 mg THC‑Äquivalent, Steigerung alle drei Nächte um 2,5 mg THC bis maximal 10 mg, je nach Effekt. Nach zehn Tagen sinkt die Schmerzintensität nachts von 7/10 auf 4‑5/10, Lea schläft vier statt zwei Zyklen durch. Tagsüber bleibt sie klar, fährt morgens ohne Restwirkung. Nach vier Wochen wird ein Vaporizer als Bedarfsoption für seltene Durchbruchsmomente diskutiert, im Alltag aber kaum genutzt.

Zwei Folgetermine dokumentieren Wirkung und minimale Nebenwirkungen, leichte Mundtrockenheit, kein Schwindel, keine kognitiven Probleme. Die Apotheke sichert die Lieferkette für drei Monate, alternative Chargen sind hinterlegt. Lea spürt nach acht Wochen, dass Bewegungstherapie wieder möglich ist, die Ärztin bindet Physiotherapie fest ein. Das ist kein Wunderheilungsverlauf, aber ein funktionierender, realistischer.

Sicherheit, Missbrauchsprävention und die Sache mit den Erwartungen

Jedes ernsthafte Programm enthält rote Linien. Rezepte werden nicht auf Zuruf verlängert, bei auffälligem Mehrverbrauch gibt es ein Gespräch, nicht sofort cannabis rezept auf weed.de online ein neues Rezept. Unerklärbare Lücken im Verlauf, paralleler Erwerb aus intransparenten Quellen, verlorene Rezepte, das sind Muster, bei denen Profis wachsam bleiben. Das hat nichts mit Stigmatisierung zu tun, sondern mit Sorgfalt, wie bei Opioiden oder Benzodiazepinen auch.

Erwartungsmanagement ist die zweite Säule. Cannabis ist kein Alleskönner. Es hilft vielen, aber nicht allen, und oft auf indirekte Weise, indem es Schlaf stabilisiert, Reizüberflutung dämpft, innere Unruhe mindert. Wer eine schlagartige Schmerzfreiheit erwartet, wird enttäuscht. Wer eine moderate Verbesserung plus funktionelle Gewinne anpeilt, erlebt häufiger Zufriedenheit.

Wie man seriöse Anbieter erkennt

Digitale Versorgung ist ein Markt. Manche Portale versprechen Tempo, manche Seriosität, wenige schaffen beides. Woran man sich orientieren kann:

    Transparente Indikationskriterien und klare Ausschlüsse, keine Heilsversprechen. Ärzteteam mit Fachkompetenz in Schmerz, Neurologie oder Psychiatrie, nicht nur Allgemeinmedizin ohne Cannabis-Erfahrung. Sichere Infrastruktur, E‑Rezept‑Fähigkeit, Datenhaltung in der EU, sauberer Aufklärungsprozess. Strukturierte Follow‑up‑Pläne, keine stillen Dauerverordnungen. Kooperation mit erfahrenen Apotheken, die Sortenvielfalt und Liefersicherheit abbilden.

Das ist die zweite und letzte Liste. Mehr braucht es hier nicht.

Werbeversprechen wie „Rezept in 24 Stunden garantiert“ sollten misstrauisch machen. Geschwindigkeit ist schön, aber nicht auf Kosten der medizinischen Qualität. Ein gut geplanter Prozess braucht Tage, nicht Stunden. Es gibt Ausnahmen, etwa palliative Situationen. Dort zählt Zeit anders, und erfahrene Teams handeln entsprechend schnell, mit dokumentierter Begründung.

Kostenrealität, auch wenn die Kasse zahlt

Selbst bei Kostenübernahme bleiben Ausgaben: Zuzahlungen, Vaporizer, ggf. Privatrezepte in Übergangsphasen. Ein guter Vaporizer kostet je nach Modell zwischen 150 und 350 Euro, er hält bei pfleglicher Nutzung Jahre. Wer schwankt, kann mit einer Leihoption starten, manche Apotheken bieten das an. Bei Extrakten entfallen diese Geräte, dafür braucht es Tropfflaschen und Disziplin in der Dosierung. Wer die Kosten komplett selbst trägt, sollte mit der Ärztin offen über Dosisstrategien sprechen, weil jede 10‑mg‑Stufe pro Tag die Monatskosten merklich verändert.

Es gibt auch die nüchterne Variante: Die Therapie bringt zu wenig bei zu hohen Kosten. Dann ist der richtige Schritt der Abbruch mit sauberer Dokumentation, nicht das Weiterwurschteln aus Gewohnheit.

Telemedizin ersetzt keine Hausärztin, sie entlastet und ergänzt

Ein häufiger Missklang entsteht, wenn Hausärztinnen von Onlineverordnungen übergangen werden. Besser ist, sie einzubinden. Ein kurzer Arztbrief mit Indikation, Dosierung, Verlauf und geplanten Kontrollen baut Vertrauen auf. Viele Hausärzte sind dankbar, wenn die spezialisierten Entscheidungen und die Dokumentationslast telemedizinisch getragen werden, solange die Kommunikation stimmt.

Umgekehrt ist die Hausarztpraxis ein Seismograf. Wenn dort Nebenwirkungen auffallen oder Alltagsprobleme zutage treten, sollte das in den telemedizinischen Verlauf einfließen. Wer beide Seiten zusammenbringt, minimiert Risiken und maximiert Nutzen.

Was häufig schiefgeht, und wie man es verhindert

Es sind selten die großen Fehler, es sind Muster:

Die Antragstexte sind zu vage, die Kasse lehnt ab. Lösung: Konkrete Therapieversuche, Dosierungen, Dauer, Nebenwirkungen benennen, Ziele definieren, Alternativen begründen.

Die Dosis wird zu schnell gesteigert. Ergebnis, Nebenwirkungen, Therapieabbruch. Lösung: Drei‑Tage‑Regel zwischen Steigerungen, klare Obergrenzen für die ersten vier Wochen.

Die Versorgung bricht wegen Lieferengpässen. Lösung: Zwei austauschbare Präparate dokumentieren, Apotheke mit Erfahrung wählen, frühzeitig Folgeverordnung einplanen.

Fahrtüchtigkeit wird ignoriert. Lösung: Einnahmezeiten strikt planen, Arbeitgeber und Tätigkeitsprofil prüfen, im Zweifel konservativ handeln.

Die Verlaufsdokumentation fehlt. Lösung: Starterpaket mit einfachem Tagebuch, feste Follow‑up‑Termine, kurze digitale Check‑ins.

Der Onlineprozess, Schritt für Schritt, ohne Theater

Wer wissen will, wie lange das Ganze real dauert, hier die pragmatische Taktung, wenn alles solide läuft:

    Tag 0 bis 2: Voranamnese ausfüllen, Unterlagen hochladen, Termin für Erstsprechstunde. Tag 3 bis 7: Video‑Termin, Indikation klären, Kassenantrag erstellen und versenden. Woche 2 bis 4: Rückmeldung der Kasse, bei Rückfragen zeitnah antworten. Direkt danach: E‑Rezept, Apotheke ansteuern, Einweisung in Gerät oder Dosierung. Woche 1 bis 4 der Therapie: Titration mit kleinen Schritten, erstes Follow‑up. Monat 2 bis 3: Stabilisierung, ggf. Feinjustierung, Dokumentation der Zielmarker. Ab Monat 3: Verlängerung beurteilen, bei Nutzen fortführen, sonst Kurs korrigieren.

Nicht jeder Fall folgt diesem Drehbuch. Palliativsituationen sind schneller, komplexe Komorbiditäten dauern länger. Wichtiger als die exakte Dauer ist die Vorhersehbarkeit. Wer weiß, wann welches Puzzleteil kommt, hält durch.

Was Sie heute konkret tun können

Wenn Sie glauben, dass eine Cannabistherapie für Sie sinnvoll sein könnte, starten Sie nicht mit Produktnamen, starten Sie mit Ihrer Geschichte. Sammeln Sie die Bausteine, die zählen: Diagnose, Verlauf, Therapieversuche, Nebenwirkungen, Alltagseinschränkungen. Suchen Sie sich einen Anbieter, der Fragen stellt, bevor er verspricht. Planen Sie, wie die Therapie in Ihren Tagesrhythmus passt, gerade im Hinblick auf Fahren und Arbeit. Rechnen Sie mit zwei bis fünf Wochen bis zur ersten Verordnung bei Kassenpatienten, und mit ein paar Tagen für Privat‑ oder Selbstzahlerrezepte, sofern medizinisch alles stimmig ist.

Und behalten Sie die Haltung, die in der Praxis am besten trägt: neugierig, geduldig, konsequent dokumentierend. Cannabis ist weder Wundermittel noch Tabu. Richtig eingesetzt, ist es ein Baustein. Ein guter Onlineprozess sorgt dafür, dass er sitzt.